Die Bibliotheken
Die Institutsbibliothek umfasst ca. 16 000 Bände und über 100 verschiedene Zeitschriften. Hinzu kommen die Fachbibliotheken der Forschungsstelle Afrika und des Labors für Dendroarchäologie. Inhaltlich wird die gesamte Ur- und Frühgeschichte abgedeckt, mit Schwerpunkten auf dem europäischen und afrikanischen Raum. Darüber hinaus ist Fachliteratur in der Universitätsbibliothek vorhanden.
Recherche und Nutzung
Der Bestand der Bibliotheken ist im Kölner Universitäts Gesamtkatalog (KUG) recherchierbar. Für ältere Literatur sind Datensätze im digitalisierten Zettelkasten hinterlegt.
Die Institutsbibliothek ist eine Präsenz-Bibliothek. Bücher der Institutsbibliothek können nicht mehr entliehen werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Hilfskräfte in der Bibliothek:
Tel.: +49 (0)221.470-2884
library.prehistoryuni-koeln.de
Wissenschaftliche Zuständigkeit: Dr. Ralf Vogelsang
Räumlichkeiten
Die Institutsbibliothek ist auf mehrere Räume verteilt (Raumplan) und nach Zeitschriften, Monographien, Kongressberichten, Festschriften, Museums- und Ausstellungskatalogen sowie Handbüchern gegliedert. Arbeitsplätze sowie zwei Computerarbeitsplätze mit Scanner sind vorhanden.
Achtung: Die Fachbibliothek der Forschungsstelle Afrika ist eine reine Präsenzbibliothek, Ausleihen sind nicht möglich. Arbeitsplätze stehen im Bibliotheksraum zur Verfügung.
Mitarbeiter:innen
- Brandsch, Sandia
- Çavak, Levin
- Rauch, Tizia
- Kössler, Laura
Schriftentausch
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Institutionen wie Bibliotheken, Herausgeber von anthropologischen und/oder archäologischen Zeitschriften, Forschungsinstitute usw.
Die Bibliothek des Instituts bietet verschiedene Publikationen zum nicht kommerziellen Schriftentausch an. Nicht kommerzieller Austausch bedeutet: Objekt(Buch)-orientierter Modus (Buch gegen Buch), nicht preisorientiert. Alle Publikationen mit Ausnahme einiger antiquarischer Bände sind in deutsch veröffentlicht. Bitte wenden Sie sich an die Bibliothek des Instituts.
Zeitschriften
- Archäologische Informationen
Reihen
- Archäologische Berichte
- Africa Praehistorica
- Colloquium Africanum
- Fundamenta
Monographien
- Luley
Antiquarische Publikationen
- verschiedene Zeitschriften und Monographien (Liste auf Anfrage erhältlich)
Benutzungsordnung
für die Bibliotheken des Instituts für Ur- und Frühgeschichte der Universität zu Köln
§ 1 Aufgaben
1. Die Institutsbibliothek ist eine wissenschaftliche Präsenzbibliothek. Sie dient in erster Linie der Forschung, der Lehre und dem Studium, daneben der beruflichen und allgemeinen Bildung. Sie erfüllt diese Aufgaben, indem sie
- Bücher zur Benutzung in der Bibliothek bereitstellt,
- Bücher ausleiht,
- Informationen aus Datenbanken vermittelt
- durch Hinweisblätter oder auf sonstige Weise Hilfe bei der Benutzung leistet.
2. Bücher im Sinne dieser Benutzungsordnung sind auch Zeitschriften, Zeitungen, Mikroformen, Karten, Musikalien, maschinenlesbare Datenträger und sonstige zur Benutzung bestimmte Bestände.
§ 2 Benutzungsberechtigte
Zur Benutzung der Bibliothek ist jeder berechtigt, der einen der in § 1 Absatz 1 Satz 2 genannten Zwecke verfolgt.
§ 3 Benutzungsverhältnis
1. Die Benutzung der Bibliothek erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses.
2. Rechtsgrundlage der Benutzung sind diese Benutzungsordnung und die zu ihrer Durchführung vom Geschäftsführenden Direktor/ von der Geschäftsführenden Direktorin erlassenen Anordnungen. Die Anerkennung erfolgt durch Unterschrift bzw. durch Inanspruchnahme der Bibliothek.
§ 4 Datenschutz
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten angewendet.
§ 5 Gebühren und Auslagenerstattung
Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich unentgeltlich. Gebühren und Auslagenerstattung werden nach Maßgabe der Hochschulbibliotheksgebührenordnung und der Kostenordnung für die Bibliotheken der Universität zu Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung verlangt.
§ 6 Öffungszeiten
1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgegeben.
2. Die Bibliothek kann aus dringenden Gründen zeitweise geschlossen werden. Die Schließung wird so früh wie möglich durch Aushang bekanntgegeben.
§ 7 Allgemeine Benutzungsbestimmungen
1. Der Benutzer hat nach Maßgabe der Benutzungsordnung und der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen Anspruch auf die Dienstleistungen der Bibliothek.
2. Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung in der Bibliothek gewahrt bleiben.
3. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist der Personalausweis bzw. der Reisepaß vorzuweisen.
4. Die Bibliothek ist berechtigt, Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung ihrer Bestände erforderlich sind. Bibliotheksbereiche, die durch Aufsichtspersonal kontrolliert werden, dürfen nicht mit Überbekleidungsstücken, Hüten, Schirmen, Aktentaschen und -koffern, Gepäckstücken und ähnlichen Gegenständen betreten werden. Beim Verlassen eines Kontrollbereiches hat der Benutzer unaufgefordert mitgeführte Bücher vorzuzeigen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gewähren.
5. Der Benutzer hat die von ihm gebrauchten Bücher, Einrichtungsgegenstände und Geräte sorgfältig zu behandeln.
6. Es ist nicht gestattet, aus Büchern, die älter als hundert Jahre sind, zu kopieren. Zeitungen und Zeitungsausschnitte dürfen überhaupt nicht kopiert werden.
7. Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden.
§ 8 Haftung der Bibliotheken
1. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.
2. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung von technischen Geräten, Hard- und Software und Datenträgern der Bibliothek (z.B. Disketten) sowie an Dateien der Benutzer (z.B. Virenprogramme) entstehen.
3. Taschen und Jacken dürfen nicht mit in die Bibliotheksräume genommen werden, die Bibliothek übernimmt keine Haftung.
4. In Zweifelsfällen ist eine Taschen-/Jackenkontrolle zulässig um das Bibliotheksgut im Bestand zu halten.
§ 9 Haftung des Benutzers und Ausschluss von der Benutzung
1. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die er durch Nichtbeachtung der Benutzungsordnung oder der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen verursacht hat.
2. Die Bibliotheksleitung kann einen Benutzer, der schwerwiegend oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung oder die zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen verstößt, nach Rücksprache mit der Geschäftsführung des Institutes vorübergehend oder dauernd und teilweise oder völlig von der Benutzung der Bibliothek ausschließen. Der Ausschluss von der Benutzung kann mit einem Hausverbot verbunden werden. Die Rechtsmittel gegen den Benutzungsausschluß und das Hausverbot richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Benutzers bleiben über den Ausschluss hinaus bestehen.
§ 10 Verhalten innerhalb der Bibliothek
1. Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Ablauf des Bibliotheksbetriebes stört. Vor Betreten der Bibliothek müssen Überkleider, Schirme und Taschen oder ähnliche Behältnisse in den dafür vorgesehenen Bereichen abgelegt werden. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
2. Im gemeinsamen Interesse aller Benutzer muss in allen Benutzungsbereichen größtmögliche Ruhe herrschen. Rauchen, Essen und Trinken sowie die Mitnahme von Lebensmitteln sind nicht gestattet, ebenso jedes Verhalten, das die Arbeit anderere stört oder erschwert.
3. Den Loseblattsammlungen und Ordnern dürfen keine Blätter, den Katalogen keine Katalogkarten entnommen werden. Das ggf. von der Bibliothek festgelegte Kopierverbot für bestimmte Werke ist zu beachten.
4. Die Benutzung von elektronischen Informationsmedien und -einrichtungen in der Bibliothek unterliegt besonderen Bestimmungen, die durch Aushang bekanntgegeben werden.
§ 11 Präsenzbestände
1. Die Präsenzbestände der Bibliothek sind nach ihrem Gebrauch von den Benutzern an ihren Standort zurückzustellen.
2. Werke in Handapparaten müssen mindestens für die Präsenzbenutzung zur Verfügung stehen.
3. Aus dem Präsenzbestand kann nur für Zeiten, in denen die Bibliothek nicht geöffnet ist, ausgeliehen werden.
4. Grundsätzlich nicht ausleihbar sind: seltene und wertvolle Werke, ungebundene Zeitungen, ungebundene und gebundene Zeitschriften des Präsenzbestandes, Loseblattsammlungen, Folianten, Mikrofilme und Werke mit besonderen Benutzungsbeschränkungen.
§ 12 Ausleihe
Eine Ausleihe ist mit dem USB-Ausweis und einem damit verknüpften UFG-Konto möglich. Zur Beantragung von Letzterem sind USB-Ausweis, Personalausweis und ggf. Studentenausweis vorzulegen. Die Ausleihe erfolgt während der Öffnungszeiten für 7 Tage. Eine online-Verlängerung ist über "Mein KUG" um weitere 7 Tage möglich.
§ 13 Semesterapparate
Institutsangehörigen kann gestattet werden, Semesterapparate für Lehrveranstaltungen einzurichten. Die Bücher sind für andere Benutzer zugänglich zu halten. Die Bücher aus Semesterapparaten dürfen nicht entliehen werden.
§ 14 Schadensersatzpflicht
1. Wer Medien verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der Bibliothek beschädigt, hat Schadensersatz zu leisten. Die Bibliothek bestimmt Art und Höhe des Schadensersatzes nach pflichtgemäßem Ermessen.
2. Die Bibliothek setzt dem Benutzer eine angemessene Frist, innerhalb derer er ein vollwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen hat. Gelingt ihm dies nicht, hat er Geldersatz zu leisten. Benutzer und Bibliothek können vertraglich eine abweichende Regelung treffen. Der Vertrag bedarf der Schriftform.
§ 15 Gleichstellungsklausel
Status- und Funktionbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
§ 16 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 07.09.2011 in Kraft. Sie liegt in der Bibliothek öffentlich aus. Köln, den 07.09.2011